Gesundheit
Melden Sie Ihr Kind möglichst vor Unterrichtsbeginn bei der Klassenlehrperson ab.
- Schicken Sie Ihr Kind nicht zu früh wieder in die Schule. Es sollte mindestens einen Tag fieberfrei zuhause bleiben!
- Die Kinder sollen nur Hausaufgaben machen, wenn sie dies wieder mögen. Auf Wunsch wird Ihnen die Klassenlehrperson Hausaufgaben zukommen lassen.
- Sollte Ihr Kind auf ärztliche Verordnung den Unterricht für längere Zeit nicht besuchen können, setzen Sie sich bitte mit der Klassenlehrperson in Verbindung und sprechen Sie das weitere Vorgehen ab.
- Und denken Sie in jedem Falle daran: Krankheiten gehören zur Entwicklung des Kindes, unterdrücken Sie sie nicht unnötig.
Viele berufstätige Eltern können ihre kranken Kinder oft eine gewisse Zeit nicht selber betreuen.
In solchen Situationen ist man froh, wenn man die Eltern in der Nähe hat, wenn die nachbarschaftliche Hilfe und Unterstützung funktioniert oder wenn man sich an gute Freunde und Freundinnen im Dorf wenden kann. Oft findet sich so eine gute Lösung.
Das Schweizerische Rote Kreuz bietet mit Kinderbetreuung zu Hause RoKi eine Dienstleistung an, wenn sich sonst niemand finden lässt.
Das SRK unterstützt damit Eltern,
- die erwerbstätig sind und deren Kinder krank oder verunfallt sind
- die selbst krank sind und die Kinder nicht mehr betreuen können
- die sich vorübergehend in einer schwierigen Situation befinden
- die nach einer Geburt/Mehrlingsgeburt Entlastung brauchen
- wenn die übliche Betreuungslösung ausnahmsweise nicht verfügbar ist.
Die Betreuungstarife sind sozialverträglich abgestuft und richten sich nach dem Einkommen der Familie. Einige Krankenkassen übernehmen die anfallenden Kosten.
Im Kanton Solothurn erreichen Sie diesen Dienst jeweils von Montag bis Freitag und von 08.00 – 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 079 702 99 82.
Weitere Informationen finden Sie unter www.srk-solothurn.ch
Wenn Ihr Kind regelmässig bestimmte Medikamente einnehmen muss, sollten Sie die Klassenlehrperson darüber informieren. Medikamente lösen nicht selten Reaktionen aus, z.B. können sie müde machen oder Allergien auslösen etc. Wenn Lehrpersonen darüber informiert sind, können sie entsprechend auf Ihr Kind eingehen.
Unbedingt über die Medikamenteneinnahme informieren müssen Sie die Klassenlehrpersonen in diesen Fällen:
- Schwerwiegende Störungen wie allergische Reaktionen (z.B. Bienenstiche), Epilepsie, Asthma etc.
- Beim Einsatz von Ritalin oder ähnlichen Medikamenten
- Vor Schulreisen und Klassenlagern
In Klassenlagern müssen die Kinder alle Medikamente der Lagerleitung abgeben, die einerseits für die korrekte Einnahme besorgt ist und andererseits den Missbrauch verhindert.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Schülerinnen und Schüler mit Läusebefall in der Schule auftauchen. Seit Januar 2010 sind für die Kreisprimarschule 3 Läusefachfrauen im Einsatz.
Für das Schulhaus Wisen:
Anita Mathiuet
Breitenackerstrasse 168
4634 Wisen
Tel.: 062 293 41 74
Für das Schulhaus Hauenstein:
Jacinta Lahl
Feldweg 5
4633 Hauenstein
Tel.: 062 293 46 72
oder
Judith Studer
Engisteinstrasse 3
4633 Hauenstein/Ifenthal
Tel.: 062 293 00 07
Das Wichtigste dazu finden Sie auf folgendem Merkblatt des Kantons:
Merkblatt Laus
Zecken können verschiedene Erreger übertragen und damit verschiedene Krankheiten verursachen. Es ist daher wichtig, dass Sie beim Auftreten das folgende Merkblatt des Kantons beachten:
Merkblatt Zecken